Hauptmenü:
a) die Gemeinschaft innerhalb der Bruderschaft zu pflegen und zu fördern;
b) Gemeinschaftsgeist, Eintracht und Bürgersinn zu stärken und alle entgegenstehenden Bestrebungen abzuwehren;
c) die christliche Lebensauffassung als Basis des Vereinslebens zu verankern und zu fördern;
d) die traditionelle Bindung zur Kirche zu pflegen und auszubauen;
e) Liebe und Treue zu Väterglauben und Vätersitte, zur sauerländischen Heimat und zum deutschen Vaterlande zu wecken, zu pflegen und zu stärken.
1. durch Tod oder freiwillingen Austritt
2. durch richterliche Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte
3. durch Ausschluss
a) bei Verweigerung der zu zahlenden festgesetzten Jahresbeiträge
b) durch Widersetzlichkeit gegen die Anordnungen des Vorstandes
c) bei einem groben Verstoß gegen die im § 2 niedergelegten Zwecke der Bruderschaft
1. der geschäftsführende Vorstand2. der erweiterte Vorstand (geschäftsführender Vorstand, Festvorstand und Beirat)3. die Mitgliederversammlung
1. dem 1. Brudermeister2. dem 2. Brudermeister3. dem Geschäftsführer4. dem Schriftführer5. dem Hauptmann
a) die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes
b) der Beirat
c) der Festvorstand
d) der Ehren-Vorsitzende
e) der jeweilige Pfarrer der Kirchengemeinde Ostwig
a) der Jahresbeitrag
b) Umlagen zu besonderen Zwecken.